Strengere Anforderungen an das Risikomanagement

Von André Bödeker. Die Entwicklungen in der Unternehmenspraxis und neue definierte Standards haben dazu geführt, dass die seit dem „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG) geltenden Regelungen zum Risikofrüherkennungssystem (RFS) sukzessive verfeinert werden und dass der ursprüngliche berufsrechtliche Prüfungsstandard (IDW PS 340) überarbeitet wurde. Damit sind umfassendere Anforderungen an die Ausgestaltung eines RFS ab 2021 zu erfüllen. Ein zentraler Aspekt ist die Betonung der Pflichten zur Bestimmung der finanziellen Risikotragfähigkeit des Unternehmens, zum Beispiel auf Basis von Bilanz- oder Liquiditätskennzahlen.

Gesetz zwingt nicht nur Aktiengesellschaften zum Handeln
Nicht zuletzt der Fall WIRECARD hat den Gesetzgeber zum Handeln gezwungen: Um das Vertrauen in den deutschen Finanzmarkt wieder zu stärken, sind börsennotierte Aktiengesellschaften neuerdings gesetzlich verpflichtet, ein angemessenes und wirksames „internes Kontrollsystem“ (IKS) sowie ein entsprechendes Risikomanagementsystem (RMS) einzuführen. Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Einrichtungspflicht verbleibt nur noch hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der Systeme ein haftungsfreier Ermessensspielraum nach den Grundsätzen der „Business Judgement Rule“. Doch die regulatorischen Pflichten für Aktiengesellschaften haben auch eine Ausstrahlungswirkung auf die
Sorgfaltspflichten der Geschäftsführer anderer Rechtsformen. Das KonTraG zwingt daher auch Geschäftsführungen anderer Gesellschaftsformen (wie zum Beispiel der GmbH) zum Handeln. Sie müssen im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten und in Abhängigkeit zum Beispiel der Unternehmensgröße und -komplexität beurteilen, ob angemessene Nachweise der Existenz eines IKS sowie eines
wirksamen RMS erforderlich sind.

 

Risikofrüherkennung und -management als Chance nutzen
Die jüngste Pandemielage hat verdeutlicht, dass eine Vielzahl von Unternehmen entweder über keine ausreichend dokumentierten und wirksamen Systeme verfügt oder die vorhandene Risikoinventur beziehungsweise Risikobewältigungsstrategie sogenannter Extremszenarien nicht ausreichend berücksichtigt. Die neuen Anforderungen bieten daher die Chance, neben der Überarbeitung der
Elemente eines RFS und Harmonisierung von Systemlandschaften unter Berücksichtigung der Digitalisierung ein RMS nutzen- und managementorientiert auszugestalten und Effizienzen zu heben.

Unser Experte:

 

André Bödeker ist Partner der RSM GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft und Leiter des Standorts in Hannover. Der Wirtschaftsprüfer
und Steuerberater berät mit seinem Team Unternehmen unter anderem bei der Errichtung und Fortentwicklung von Risikomanagementsystemen. Ein Kontakt ist direkt per E-Mail möglich.