NIEDERSACHSEN. Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat die Konditionen für die von Bund und Land gemeinsam finanzierte „Härtefallhilfe Niedersachsen“ veröffentlicht. Seit dem 18. Mai
können die Hilfen über das zentrale Portal online beantragt werden. Die Härtefallhilfen richten sich an haupterwerbliche Unternehmen und Soloselbstständige, die durch
die Corona-Pandemie besonders hart getroffen sind und für den Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 nicht antragsberechtigt für die bisherigen Corona-Hilfen (Überbrückungshilfe II,
Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe) waren. Es können Hilfen zwischen 5.000 und 100.000 Euro auf Basis der nachgewiesenen Fixkosten gewährt werden. In Ausnahmefällen können bei
einem besonderen landespolitischen Interesse im Rahmen der beihilferechtlichen Vorgaben auch höhere Beträge gewährt werden. Wie schon bei den bisherigen Corona-Hilfen läuft die Antragstellung
über einen so genannten prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt). Verschiedene Stellen wie Unternehmerverbände Niedersachsen e.V., Industrie- und
Handelskammer Niedersachsen und NBank (Investitions- und Förderbank Niedersachsen) beraten.
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